Othmar Weyß von Oberöschelbronn (Obereschelbronn), zum wiederholten Male in die bürgerliche Turmstrafe des Herzogs von Württemberg und der anderen gemeinen oder Vogtsherren des Fleckens Oberöschelbronn gekommen, jedoch auf Fürbitte freigel., verspricht, sein bisheriges Verhalten zu ändern, sowie in Zukunft ohne Erlaubnis weder Wehr zu tragen, noch Wirtshäuser und offene Zechen zu besuchen, und schwört U.. Er hatte sich trotz vielfältiger Mahnung und Turmstrafe Tag und Nacht in Wirtshäusern so sinnlos betrunken, daß er nicht nur wie ein unvernünftiges wildes Tier alle menschliche Zucht und Bescheidenheit vergessen, sondern auch sein Vermögen verschwendet, neben allerei unflätigem Wesen Gott gelästert, geflucht, auf verschiedene Weise Gewalt verübt und in seinem Haus nahezu alles zerstört hat, sodaß Weib und Kinder nicht mehr in der Nähe bleiben konnten; außerdem hatte er seine Güter vernachlässigt.