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Stiftungssachen, Allgemeines
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Enthält: Einrichtung und Beschaffenheit der in den Oberämtern befindlichen Spitäler und Armenstiftungen mit tabellarischen Übersichten.
Darin: Hospitalordnung zu Mergentheim vom 29.10.1758 mit angeschlossener alten Speiseordnung der Hospitalpfründer, o.D., Abschr.; Verordnung und Instruktion für das Caroliner Ehehaltenhaus zu Mergentheim vom 27.6.1872, Abschr.; Auszug aus den Mergentheimer Hospitalrechnungen über die Entstehung und Erweiterung des Fonds von 1340-1808; Stiftungsbrief für Seminaristen zu Öhringen vom 19.6.1788, Abschr.; Stiftungsbrief für die Witwen- und Waisenanstalt zu Neuenstein vom 10.4.1783; Verlegung der älteren Hospitäler zu Gnadental und Weikersheim nach Neuenstein, 30.12.1782, Abschr.; Stiftungsbrief für das Hospital in Künzelsau vom 29.9. 1627, Abschr.; Stiftungsbrief der Armenstiftung zu Neresheim vom 4.2.1802 mit Nachtrag vom 7.7.1813, Abschr.; Ablaß und Stiftungsbriefe für das Hospital zu Hall von 1319, März 29, 1324, März 17, 1501, Febr. <9> und 1501, April 1, Abschr. von der Abschr., latein.; Allgemeine Verfügungen betr. die künftige Organisation der Armen- und Arbeitsanstalt zu Hall vom 3./13.9.1803, Abschr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.