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Zuständigkeit des Heeresgerichtes für Rückkehrer ohne Rücksicht auf den Wehrmachtteil bzw. die SS-Zugehörigkeit (mit Ablehnung des Reichsführers-SS hinsichtlich der SS-Rückkehrer)
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Zuständigkeit des Heeresgerichtes für Rückkehrer ohne Rücksicht auf den Wehrmachtteil bzw. die SS-Zugehörigkeit (mit Ablehnung des Reichsführers-SS hinsichtlich der SS-Rückkehrer)