Vidimierung einer Urkunde Heinrichs "von dem Stein" vom 12. Juli 1319 durch den öffentlichen Notar Johann Bonaventura Nagan, welche nach dem Vidimus gefertigt ist, das der kurfürstliche Regierungssekretär Höchstetter und der kurfürstliche Regierungsarchivar Scherlin erstellt haben. Vidimus beglaubigt durch: Handpetschaft, Notariatssignet und Unterschrift

Vollständigen Titel anzeigen
Staatsarchiv Amberg
Loading...