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Klage des Dr. Johan Bömer ./. Bernard Moderson wegen der Stiege zwischen den beiderseitigen Häusern
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Enthält: Klage des Stadtrichters Dr. Johan Bömer gegen den Fleischhauergildemeister Bernard Moderson in Überwasser wegen der Stiege zwischen den beiderseitigen Häusern, 1619. Erwähnt werden Henrich Sasse; Henrich Lindeman; Witwe Meinhard Deithardt, 68 Jahre alt, hat von 1595 - 1610 im Hause des Beklagten, früher Volbier, davor Reiner Stelle gewohnt, und deren Magd Katharina Tolmans, 50 Jahre alt; Markmeister Christian Jonas, 56 Jahre alt; Witwe Notar Johan Missing, 60 Jahre alt; Margarete Stridtholtt, 70 Jahre alt; Servin Stoltenkamp, 64 Jahre alt; Bernard Rottering, 50 Jahre alt; Herman zum Stein, 50 Jahre alt; Grüter Herman Heerde, 53 Jahre alt; Christoffer Trop, 70 Jahre alt; Notar Bernard zum Kley; M. Gerdt von Vorden; Wagemeister Henrich zum Schloet; Notar Godfrid zum Schloet; Notar Johan Hoiter; Herman Glade auf der Frauenstraße; Bote Henrich Hüning; Niklas Moneil; die Kopisten Johan Tilman und Georg Höter; Frau Schürman auf dem Lappenbrink; die Häuser des verstorbenen Schnaelboem, des verstorbenen Berndt Buck, des Herman Heerde, des Junker Schencking, der Picker gegenüber Lennip, alle in Lamberti; die Häuser des Bernard Meyer junior und des Oken (?) in Ludgeri; die Häuser des Bernard Uphaus in Aegidii, des verstorbenen Meinert Nünning, des Vinhagen, des Gograf Melschede, des Johan Pustekrei, des Hertlieff Holstede in Überwasser; das Haus Evert Roters nahe der Zwölfmännerstiege; das Haus des Albert Stapelberg nahe der Vossstiege; Johan Lennip, der einen Ausgang zum Roggenmarkt und zum Fischmarkt hat; Ritter in der Jungfern-zum Ringe-Stiege; der verstorbene Henrich Bisping, Rechtsvorgänger des Klägers; Berndt Redeker, Schwager des Beklagten; Arnold Loman, der früher im Hause des Beklagten gewohnt hat; Ratsherr Ludolf Burmeister; Straßenmacher Herman Berning; Lic. Dieterich zum Sande und Lic. Jakob Voss als Richter; Johan Lobberdingk; Johan Hembsingk; Franz Henrich Faust, Protonotar am Kammergericht in Speyer; Nikolaus Brockhoff, Notar des Kammergerichts. Das Urteil vom 10. 4. 1628 ist unterschrieben von Lic. Winolt Kyver und Lic. Peter Osterman. Kläger legt Berufung beim Kammergericht ein. Anlagen in Abschrift: 1) Vor dem Stadtrichter Johan Wesseling verkaufen am 4. 5. 1572 Johan Kremer, Gograf in Rheine, und seine Frau Anna Stelle dem Otto von der Hove genannt Wormbgers, Rentmeister zu Bevergern, und dessen Frau Anna ihr Haus in der Stiege vor dem Warenhause des verstorbenen Hinrich Bisping nebst den zugehörigen Bänken in der Liebfrauenkirche. Das Haus liegt vorn auf dem Honekamp zwischen der Stiege und dem Hause des Berndt Rupe, Vikars der Liebfrauenkapelle im Umgang des Doms. Das Haus ist der Frau des Verkäufers bei der Teilung des Nachlasses ihrer Eltern Meinardt und Anna Stelle zugefallen. Aus dem Hause sind mehrere Renten zu zahlen, u. a. an Katharina Kakes und die Witwe Dirich Grüter. Die Verkäufer verpfänden ihr Haus in Rheine an der Münsterstraße zwischen Häusern des Johan Venneman und des Henrich Averwettering. Zeugen: M. Arndt Roetlandt und Henrich Berstrate. 2) Vor dem Offizial verkaufen am 27. 2. 1619 1) Katharina Hove genannt Wormbergers, die Witwe des Gerhard Volbier, Rentmeisters zu Bevergern, 2) Otto Volbier, 3) Arnold Volbier und Gerhard Barchhaus als Vormünder der Jungfer Gerdte Sophia Volbier den Eheleuten Bernard Moderson und Anna Redeker ihr Haus auf dem Honekamp zwischen den Häusern des Dr. Johan Römer und des verstorbenen Rembert Rupe nebst drei Bänken in der Liebfrauenkirche. Arnold Volbier übernimmt Bürgschaft und verpfändet sein Haus in Rheine an der gemeinen Straße zwischen Häusern des Sasse und des Klaus Wesseling. Zeugen: Friedrich Nierman und Johan Schotteler, beide Siegelkammerdiener. Notar: Herman Schreiber. Ferner liegt bei eine Aufzeichnung des Reinert Stelle von 1564 über Ausgaben beim Bau seines Hauses von 1564. Erwähnt werden darin M. Johan Dreyrop und Schulte Herman tho Roetteler ??? (oder Roexeler); letzterer hat einen "Swanckboem" (oder Swenckboem?) geliefert.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.