Stadtammann und Rat der Stadt Bregenz erteilen Balthasar von Herrliberg, Verwalter der Vogtei der Herrschaften Bregenz und Hohenegg, einen Beisitzbrief. Er darf die von ihm gekauften beiden Behausungen und Hofstätten samt dem Krautgarten, der zum benachbarten Haus der Jungfrau Perpetua Gerlin ("Görlin") gehört, unter den folgenden Bedingungen bewohnen. Vorbesitzer der einen Behausung war die genannte Tochter des Bartholomäus Görlin, die andere gehörte +Thoman Sauters Tochter Gertrauta bzw. nachmals +Bartholomäus Schmids Sohn Hans Wolfgang. Herrliberg muß für die Häuser, die wie andere bürgerliche Häuser versteuert wurden, am St. Hilarientag als Beisitz- oder Steuergeld wie andere vom Adel 3 Taler geben. Erwirbt er andere bürgerliche Güter, muß er sie versteuern. Wenn er Wein vom Zapfen ausschenkt oder einführt, muß wie andere vom Adel oder Bürger Ungeld zahlen. Bregenzer Bürger haben ein Vorkaufsrecht im Fall des Verkaufs der Häuser. Gerichtsstand ist das Bregenzer Stadtgericht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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