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Büdesheim: Hermann, Sohn des verstorbenen Ritters Reymbodo v. Bingen, beurkundet die Beilegung eines Streites zwischen ihm und dem Stift St. Steph...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 2 Orte, Buchstabe B >> 2.19 Büdesheim
1222 August 22
Mainz, St. Stephan
Original-Pergament, sechs beschädigte Siegel
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Büdesheim: Hermann, Sohn des verstorbenen Ritters Reymbodo v. Bingen, beurkundet die Beilegung eines Streites zwischen ihm und dem Stift St. Stephan in Mainz durch folgende Schiedsrichter: als Vertreter des Stiftes Scholastikus Rymund, Kanonikus Johann de Cosle und Dekan Udo von Bingen, ferner die Ritter Heinrich v. Ockenheim, Arnold Rufus und Gerlach v. Stetin, die Herr Werner v. Bonlant dazu bestellt hat. Der Streit wird derart geschlichtet: Hermann verzichtet auf die Zehnten seiner Güter in Büdesheim, bezahlt den schuldigen Zehnten und tritt die Manewerc benannten Weinberge gegen zehn Mark dem Stift ab, wofür dieses auf Wiedergutmachung der durch Hermann angerichteten Schäden verzichtet. Bruch der Übereinkunft wird beiderseits mit 40 Mark Geldstrafe belegt, wovon die Hälfte den genannten Richtern zufallen soll. Es siegeln Erzbischof Siegfried, seine Richter, die Stadt Mainz, Werner und Philipp von Bonlant sowie der Aussteller Hermann von Bingen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.