1556 Juli 6 (Mo nach Ulrich) Hans Hagmüller und Georg Spegle zu Zipplingen bekunden: Auf Bitten Herrn Leonhard Winters, ehedem Pfarrer zu Zipplingen, haben sie ohne Wissen Herrn Balthasars von Lichtenstein, Komtur zu Oettingen DO, 50 Malter Getreide Nördlinger Meß vom Zehnten zu Oberwilflingen, den der Komtur gegen Getreide zu verkaufen gegeben hatte, geschätzt und dem Pfarrer geholfen, sie zu verkaufen (verleykoffen haben helffen), obwohl sie wußten, daß das Geld dem Komtur nicht zugutekommen werde, das Getreide widerrechtlich weggeführt und Gewalt gebraucht wurde; sie haben somit die dem Komtur geleisteten Eide gebrochen. In der Haft des Komturs in der Fronfeste [Unter-]Schneidheim an der Sechtach, aber auf Bitten ihres Schwiegervaters, Tochtermanns, Bruders, ihrer Verwandten und Gönner entlassen, schwören sie Urfehde und geloben, die 50 Malter Getreide oder den Gegenwert in Geld zurückzuerstatten und Ansprüche wegen ihrer Haft nur auf dem Rechtsweg zu verfolgen. Als für die Bezahlung dieser Schuld gemeinsam haftende Bürgen stellen sie Veit Schechinger, Bader zu [Unter-]Schneidheim, Leonhard Bach, Kaspar Braun und Bernhard Spegle, alle drei zu Zipplingen. Überführen 2 oder 3 gut beleumdete Zeugen die A. des Eidbruchs oder erfindet dieser sich öffentlich, haben die Bürgen sie innerhalb 8 Tagen wieder in die Haft zu überstellen oder die 50 Malter Getreide zu erlegen, widrigenfalls sie so lange in Haft kommen, bis die Schuld samt aufgelaufenen Unkosten getilgt ist. Dazuhin ist gegen die A. als briefbrüchige, meineidige und treulose Leute vorzugehen. - Die Bürgen schwören Leistung. Sr.: Eustachius von Tannhausen zu Tannhausen Z.: 1) Matthes Herbst von Harthausen, 2) Veit Schechinger d.J., Bader zu [Mönchs-]Roth Ausf. Perg. - 1 Sg. abg., mit Pressel lose beil., besch. - Rv.: ... Eingeschriben 14 N.312ten folio 330ten; ... - Federproben Prov.: Kommende Oettingen RSig.: 14 N.312; No. 79 ASig.: Bü 31; 356 Reg.: Dangel, Zipplinger Heimatbuch S. 85 f.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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