Dekret der markgräflichen Kanzlei auf die unter dem 12./22. Juli 1678 in Straßburg gegenüber dem Präsidenten und Geheimen Rat Johann Werner Freiherrn von Plittersdorf erfolgte Beschwerde des Jakob Christoph Böckel von Böcklinsau, Dagobert Wurmser von Vendenheim zu Sundhausen, Heinrich Jakob, Herrn von Fleckenstein, Georg Wolf Röderer von Diersburg und Jakob Wilhelm von Brunbach gegen die von Markgraf Ludwig Wilhelm geforderte Lehenspezifikation vor der Belehnung als einer Neuerung, wonach es jedem Eigentumsherrn nicht zu verdenken sei, dass er nach den vieljährigen Kriegsunruhen eine Bestandsaufnahme seine Eigentums wünscht und es daher bei der Spezifikation zu verbleiben hat. S.: die Badische Kanzlei U.: Heinricus Hennch (?), fürstl. markgräfl. Badischer Hofrat und Lehenverwalter Or. Pap. S.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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