"Äpfingen. Beybuch zum Urbarium de anno 1788, worin angezeigt ist, was jeder salmansweilsche Unterthan zu Äpfingen oder Forenser an Lehn- und Bestands- und eigenthümlichen Grundstücken, in der Äpfinger Zwäng und Bann gelegen, besitzt und davon zu entrichten hat. Es sind auch die auswärtige Besitzungen der Äpfinger in oder ausser Salmansweilen Herrschaft eingetragen"

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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