Das oberösterreichische Hofkammer-Zahlmeisteramt (Buchhaltung) zu Innsbruck quittiert den Empfang der 36.000 fl, welche Freiherr Karl Joseph v. Neuhausen laut kaiserlichen Mandats vom 7. Mai 1705 für die Belehnung mit der Hälfte von Schloß und Dorf Neuhausen zu zahlen hatte. [Unter dem Umbug]: Unterschrift eines Hofkammer-Buchhalters

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...