Pfalzgräfin Margarethe stiftet am Vorabend zu St. Margarethe mit Zustimmung ihres Ehemanns [Kurfürst Philipp] im Predigerkloster ind der Heidelberger Vorstadt eine Reihe an jährlich, wöchentlich und täglich abzuhaltenden Messen, die der dortige Prior und Konvent singen, lesen und halten sollen, wie im Einzelnen festgelegt wird: Für die einzelnen Wochentage werden näher genannte Messen bestimmt, die ungehindert anderer Aufgaben gehalten werden sollen und nicht mit anderen Messen vermischt werden dürfen. Nach dem Tod der Pfalzgräfin sind jährlich zu Fronfasten und an ihrem Todestag Messen mit Vigil und Beleuchtung zu begehen. Die Messen sollen sonntags vor der Messe der Heiligen Dreifaltigkeit und sonst anstelle einer Frühmesse glesen werden. Es gelten näher geregelte Ausnahmen für Hochfeste und Feiertage der heiligen Römischen Kirche, an denen näher ausgeführte Fürbitten (collecte) stattfinden sollen. Bei allen Predigten auf dem Predigtstuhl innerhalb des Klosters und außerhalb auf dem Land soll zu Lebzeiten und nach ihrem Tod ein allgemeines Gebet für sie gesprochen werden. Für all das lässt sie dem Kloster durch ihren Kammermeister 1.000 rheinische Gulden entrichten, aufgeteilt in 10 jährliche Raten um Mariä Visitatio [=2.7.] zu je 100 Gulden und jeweilgs gegen Quittung. Sollte sie vor der Auszahlung sterben, sollen ihre Testamentsvollstrecker den Restbetrag entrichten. Prior und Konvent sollen über all das einen Reversbrief ausstellen, indem sie ihre Zustimmung bekunden und auch die ihres Ordensoberen einholen, der mitbesiegeln soll. Auf ihre Bitte hin gibt Kurfürst Philipp seine Zustimmung, verspricht die Handhabung dieser Stiftung und bestätigt dies mit seinem Siegel.