Papst Bonifaz VIII. an den Propst von Bonn (Bunnensis), den Domscholaster und den Thesaurar von St. Andreas in Köln: Die Essener Stiftsdame Beatrix von Holte ist vom Kapitel, dem dies zusteht, zur Äbtissin des der römischen Kirche unmittelbar unterstellten Stiftes Essen gewählt worden. Der frühere Kölner Erzbischof Siegfried jedoch vertrat den Standpunkt, dass das Stift seiner Diözesangewalt unterstehe und die Provision der Äbtissin ohnehin wegen Zeitüberschreitung (per lapsum temporis) auf ihn übergegangen sei. Er setzte daher die Stiftsdame Irmgard von Wittgenstein (Wedegensteyn) als Äbtissin ein. In dem darüber entstandenen Streit hat der Papst auf die Klage der Beatrix hin den Kardinalpriester Johann von SS. Marc-ellinus und Petrus als Vernehmungsrichter eingesetzt. Vor ihm ist der Prozess bis zur Publikation und Verhandl-ung der Klageschriften gediehen. Eine an ihn gerichtete Appellation der Irmgard hat der Kardinal verworfen, der-en Appellation an den Papst der Kardinalbischof G. von Ostia zurückgewiesen. Beide Parteien wurden an den Kard-inal Johann zurückverwiesen. Da aber dem apostolischen Stuhl die dort zu verhandelnde Sache noch nicht hinr-eichend klar ist, beauftragt der Papst die Adressaten mit Zustimmung der Prokuratoren beider Parteien, dafür zu sorgen, dass Irmgards Prokurator angehalten wird, in Deutz (Tuitium) eidlich auszusagen und die Positionen der Beatrix zu widerlegen. Danach sollen die Zeugen der Beatrix und die schriftlichen Beweismittel von ihnen und anderen, den Parteien unverdächtig erscheinenden Personen einvernommen werden. Dies hat binnen vier Monaten nach Eingang des Auftrages zu geschehen. Wenn die Zeugen durch Irmgards Partei verworfen werden, sollen in den dann folgenden zwei Monaten neue Zeugen gehört werden. Darauf haben sie der Kurie schriftlich Bericht zu erstatten mit einer Stellungnahme zur Glaubwürdigkeit. Zuv-or ist den Parteien der endgültige Termin zu benennen, an dem sie mit ihren Unterlagen an der Kurie zur Urt-eilsverkündung zu erscheinen haben. Datum Rome apud s. Petrum, V. kl. iunii, pont. n.a. 4.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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