Der Offizial des Propsts des St. Guido-Stifts zu Speyer beurkundet, dass vor dem Pfarrer Christoph zu Ubstadt sowie Gilg Gut, Schultheißen, und genannten Mitgliedern des Gerichts zu Ubstadt Hansel Mesener und seine Ehefrau Margarethe dem Pfarrer und Kaplan der St. Moritz-Kirche zu Speyer eine jährliche Gült von 1/2 Gulden aus 10 Gulden Kapital verschrieben haben.