Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Kaspar Ritter von Irndorf (Uwerndorff) d. J., Ritter, für 10 Jahre zu seinem Diener an und versichert ihm seinen Schirm. Kaspar soll mit seinen Knechten und Pferden, "wie er ungeverlich gerust ist", zu allen Geschäften des Pfalzgrafen aufwarten und treu dienen. Wenn er zu Diensten aufgefordert wird, sollen ihnen Kost, Futter und Mahl gegeben werden. Der Pfalzgraf versichert, ihn gleich seinen Genossen zu schirmen und zu handhaben, sofern Kaspar der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten, seinem Hofgericht oder den gewiesenen Instanzen genügt und Kaspar dem nachkommen will. Kurfürst Philipp weist seine Amtleute, Diener und Untertanen um Beachtung an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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