Vor den Schöffen zu Frimmersdorf (Fremerstorp) Dietrich Schouff, Peter Pyffin und Coerstgen Wynters vertauschen die dortigen Eheleute Heyn Wever und Grete ihr näher beschriebenes Grundstück (gard oder bungart) daselbst an Willem Byngen und Chrystyn, Eheleute ebendaselbst, gegen deren dortiges näher bezeichnetes Erbe. Gleichzeitig verkaufen die beiden Ehepaare Tewalt von Kaster und Catharina sowie Wyllem Frerichs von Frimmersdorf und Barbara vorgenannten Eheleuten Willem und Chrystyna ihre an das erstgenannte Grundstück angrenzenden gleichartigen Besitzungen (garden oder bongart). Die Rechte des Kurfürsten von Köln als Landesherrn werden vorbehalten. D. up s. Remeysdach et.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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