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Hans von Berwangen, Vogt zu Eberstein, entscheidet zwischen der Frauenalber Äbtissin Margarethe von Weingarten als Kollatorin der Pfarrei Ötigheim und dem Pfarrer Jakob Isenbart daselbst, dass der jeweilige Pfarrer zu Ötigheim das dortige Wittum innehaben und nutzen soll, dass ihm dazu die Hälfte des kleinen Zehnten zu Ötigheim zusteht und er obendrein vom Kloster 13 Malter Korn und 12 Malter Hafer aus dessen Hälfte des großen Zehnten gereicht werden müssen; die beiden Lichter in der Kirche zu Ötigheim sind zur Hälfte von den örtlichen Heiligenpflegern, zur anderen Hälfte vom Kloster Frauenalb zu unterhalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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