Johann Schnellenberg (Snellenberch) zu Schönholthausen (Schoenhoelthuysen), Sohn des + Hermann, und seine Ehefrau Jutta (Jutte) verkaufen Peter Schulten, Regent der Kapelle St. Nikolaus in Attendorn (Attendarn) eine Rente von zwei oberländischen rheinischen Goldgulden, den Gulden zu 26 Räderweißpfennigen (raderwyspennynge) gerechnet, zahlbar am Sonntag nach Mitfasten aus ihrem Hof zu Schönholthausen, der von dem Schulzen Hans auf der Becke (op der Beeke) bewohnt wird. Johann und Jutta versprechen Währschaft. Falls der Hof durch Brand oder andere Umstände wüst fällt, soll die Rente aus einem anderen Hof oder Besitz innerhalb und außerhalb des Stiftes Köln aufgebracht werden. Siegelankündigung: Johann Schnellenberg. Zeugen: Johann von Affeln, Vikar zu Schönholthausen und Johann Kremer zu Schönholthausen auf seiten Johanns und Juttas von Schnellenberg sowie Johannes Tutell und Tilman in dem Wickel (Wynckel), beide Alt-Bürgermeister in Attendorn (Attendern) auf seiten Peter Schultes. (ipsa dominica Judica). Rückenaufschrift: Dissen brieff hab ich Anno 1626 wiederumb ahn mich gelöst