Johann Fetzer von Leipheim ("Lyphain") [Lkr. Günzburg] bekennt, dass ihm die Pfleger Servatius Ehinger von Balzheim [Alb-Donau-Kreis] und Andreas Scheler sowie der Hofmeister Georg Segenschmid des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] auf Lebenszeit einen Hof des Spitals in Bubesheim [Lkr. Günzburg], den zuvor Johann Schuster bewirtschaftet hat [vgl. A Urk. lfd. Nr. 3577 von 1542 März 1], verliehen haben. Ausgenommen von der Verleihung bleibt der Zehntstadel, den sich das Spital für die eigene Nutzung vorbehält. Er verpflichtet sich, den Hof in gutem Kulturzustand zu halten, nichts von seinen Zugehörungen zu verpfänden oder zu verkaufen sowie aus dem zu dem Hof gehörenden Wald nur Holz zum Bau von Zäunen, für Reparaturen auf dem Hof und der Hofstatt sowie seinen Eigenbedarf an Brennholz zu holen. Auch soll er den Wald bewachen, Personen, die dort Schäden anrichten, pfänden und die Pfänder zusammen mit den Namen der Gepfändeten den Spitalpflegern übergeben. Dem Spital hat er von dem Hof jährlich 30 Imi Roggen und 30 Imi Hafer Ulmer Maß, 6 Pfund Heller Heugeld, 2 Viertel Öl, 4 Hühner, 1 Fastnachtshuhn und 200 Eier nach Ulm zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung, sonstigen Verstößen gegen den Leihevertrag sowie nach seinem Tod fällt der Hof wieder an das Spital zurück. Wenn er den Hof vorzeitig verlässt und nach seinem Tod steht dem Spital eine Weglöse in Höhe von 5 Pfund Heller zu.