Am 21 Mai des Jahres 1563, Freitag nach Himmelfahrt, erscheint gegen vier Uhr nachmittags, im vierten Regierungsjahr des Papstes Pius IV. zu Oelinghausen (Olinckhausen) vor dem Notar der Propst Henrich von Werne (Werder) zu Oelinghausen. Er berichtet über den Streit zwischen dem Kloster Oelinghausen und dem Dorf Herdringen. Die Bauerschaft habe im Tausch dem Wigand von Hanxleden zu Herdringen einen Kotten überlassen und ihm erlaubt, darauf ein Haus zu errichten. Das Kloster habe in Herdringen einige Güter und diese seien an Schulten, Kötter oder eigenhörige Leute verpachtet. Ihnen stehe es nicht zu, Güter ohne Zustimmung des Propstes zu versetzen, zu verkaufen, zu tauschen oder sie zu belasten, gleichgültig ob diese ihnen selber gehören oder ob sie Gemeineigentum der Bauerschaft sind. Wenn ihnen solches vorteilhaft erscheinen sollte, haben sie dies bei der Frau und dem Kloster als ihrem Erbherrn zu beantragen. Weil die Unterlassung der Bitte dem Kloster zum Nachteil gereiche, hätte das Kloster das Recht gehabt, ihnen ihre Güter aufzukündigen. Da es aber die Zeit der Gerstensaat gewesen sei und die Länderein nicht unbesät bleiben sollen, gewährt der Propst den Schulten und Köttern die Gnade, das Land wie ihre Nachbarn zu besäen, und verzichtet auf das Bebauungsverbot, damit sie künftig dem Propst die übliche Pacht entrichten können. Das geschieht unter der Voraussetzung, daß sie ihm wegen ihres Ungehorsams des nicht genehmigten Tauschs Genugtuung leisten. Der Propst versichert, er wolle nicht, daß die Schulten und Kötter des Klosters zu Schaden kämen. Wenn sie ihm deswegen gewisse Versicherungen gäben, daß sie den Schaden wiedergutmachten und sich in Zukunft wie gehorsame Schulten und Eigenhörige verhielten, wolle er das gegen sie verhängte Verbot (inhibition) fallen lassen. Damit erklären sich die Schulten einverstanden. Der Propst bittet daher den Notar, eine solche Zusicherungserklärung und Caution bei den Schulten und Köttern aufzunehmen. Da diese zu Oelinghausen auf dem Platz vor der Küche versammelt sind, nimmt der Notar bei ihnen das mit Handzeichen gegebene Versprechen ab. Sie geloben, dem Propst wegen des Ungehorsams und des Tauschs und der Errichtung eines Hauses bis zur Erntezeit Genugtuung zu leisten, damit sie ihre Güter wieder nutzen können. Zeugen: Mathias Kegell, Kaplan zu Oelinghausen, Adolf von Witten, Bürger zu Neheim (Nehem), Herman Schulte und Peter Waedt. Namen der Schulten und Kötter: 1. Henrich Gerdes, 2. Henrich Boese, 3. Johan Mycheille, 4. Johan Eckhoff, 5. ... Vessehoff, 6. Henrich Hoeffnagell, 7. ...man Ditterichs, 8. ...hardt uf der Vecke, 9. Gerhard Tulman, 10. Johan Herdrinck, 11. Johan Schomecker, 12. ... Arndtz. Beglaubigung durch den Notar Thonies Moller, Kleriker der Kölner Diözese.