Hans Adolf von Buchwaldt zu Jersbek und Stegen verpflichtet sich unter Verpfändung der Güter Jersbek und Stegen seinem Schwiegervater Wulf Blome, Amtmann zu Tondern, Landrat, nachdem dieser in der Eheberedung von 1648 November 23 ihm wegen seiner Tochter Margarete Pogwisch geb. Blome, der Witwe des verstorbenen Detlev Pogwisch, 12000 Reichstaler Zugabe versprochen und inzwischen erlegt hat, diese 12000 Reichstaler nach dem Tod seiner Frau zurückzuzahlen, da Wulf Blome sich seinerseits den Gläubigern des Detlev Pogwisch gegenüber entsprechend verpflichtet hat, jedoch ohne Zinsen und Unkosten. d.d. Kiehll, in den achte Tagen trium regum 1649.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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