Pierre Chantepinot, Lizenziat der Rechte, Rat der Fürstin Jacqueline de Rohan, ihr Landeshauptmann und Siegelbewahrer, bekundet, dass Rochus Guerini, Herr zu Lynar, geboren zu Maradia im Herzogtum Florenz, Generalkommissar des königlichen Festungswesens, Hauptmann, und Anne de Montot, Witwe Jehans de Vanderetz, vor dem Notar Pierre de Selles einen Ehekontrakt geschlossen haben: Die Braut erhält von ihrem zukünftigen Ehemann 12.000 Livres Tournois, die Pierre de Salzede, Ritter des königlichen Ordens, Landeshauptmann von Metz und königlicher Gouverneur von Marseille, übergeben worden sind. Auch aus ihrer ersten Ehe stammende Ansprüche sollen zu ihren Gunsten verwendet werden. Dem überlebenden Ehegatten soll der Nießbrauch der gemeinsam erworbenen Güter zustehen, sowie das Mobiliar, jedoch soll er bzw. sie für Schulden aufkommen und das Testament des verstorbenen Ehegatten vollstrecken. Für die Ehe soll das Gewohnheitsrecht des Herzogtums Burgund gelten. Beide Parteien setzen zum Vollzug des Vertrags Bevollmächtigte ein (deren Namen im Text aber ausgespart sind). "en ladite maison seignorial de Montot [...] le vingtungiesme jour du mois d'apvril mil cinq cents [gestrichen: cinq] soixant et quatre apres Pasques"