Kurfürst Philipp von der Pfalz setzt im Dorf zu Eslarn ein Gericht ein und ordnet dieses. Da bisher ein solches gefehlt hat, wodurch viele Streitigkeiten erwachsen und Frevel ungesühnt geblieben waren, haben die Angehörigen und Untertanen ihn als Landesfürsten gebeten, dass er ihnen aus kurfürstlicher Obrigkeit ein geordnetes recht verschaffe. Der Kurfürst bestimmt, dass er ihnen einen Richter einsetzen und ihnen jedes Mal anzeigen wird, dem acht Beisitzer aus den Einwohnern des Dorfes und von der Gemeinde gewählt beigegeben werden. Der Richter soll schwören, dem Kurfürsten und seinen Erben treu und huld zu sein, die Rechtssprechung fleißig auszuüben und dabei arm und reich gleichbehandeln und sich nicht von Bestechung, Gaben, Neid, Hassgunst oder ähnlichem beeinflussen zu lassen. Die zwölf Urteiler sollen dem Richter schwören, nach bestem Verständnis und Gewissen zu urteilen und ebenfalls für arm und reich gleich und unbeeinflusst durch Gaben, Neid oder ähnlichem zu handeln. Was der Richter und die Urteilssprecher auf Anrufung einer Partei oder von Amts wegen richten und urteilen, soll die gleiche Gültigkeit haben, wie es bei anderen, ähnlichen Gerichten der Fall ist.