Johannetta Landgräfin zu Hessen, geborene Gräfin von Sayn-Wittgenstein, Witwe, und Salentin Ernst Graf zu Manderscheid und Blankenheim als Ehevogt seiner Gemahlin Ernestina, geb. Gräfin von Sayn bekunden, dass sie auf Bitte des Johann Anthon Königs, trier. Vogts zu Rheinbrohl, dessen Zehnten zu Namedy bei Andernach von der Lehnsverpflichtung entbinden, damit er diesen an den Bruder des Erzbischofs Karl Kasper von Trier zu Adendorf verkaufen kann.