Der Vogt und Amtmann des Stiftes Straßburg, Joh. Röbelin zu Achern, beurkundet, daß vor ihm Junker Reinbot von Windeck und andere die Erben Heinzens (+) des Müllers, und Luschen, seiner Frau, früher in der Mühle in dem Münchhof, in dem Weiler unter Windeck, oben an Ottersweier gelegen, gesessen, einerseits und das Kloster Herrenalb andererseits wegen 5 Viertel Roggengelds auf genannter Mühle dafür verglichen haben, daß letzteres an erstere 4 Pfund Straßburger Pfennige bezahlen und diese auf ihre Ansprüche für immer verzichten sollen.