Heinrich Wilhelm Krüdenscheid macht bekannt, dass er von Abt Johann nach dem Tod des Abts Anselm zugunsten seiner Ehefrau Katharina Margarete Sinscheid mit dem Lehngut aufm Sinscheid, gelegen in der Herrlichkeit Hardenberg und im Kirchspiel Neukirchen, mit allem Zubehör zu Dienstmannsrecht belehnt worden ist. Er hat gehuldigt und versprochen, von dem Lehen nichts zu veräußern. Zeugen: Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts und Lutger Albert Lauten, Appellationskommissar und Kanzleisekretär des Abts. - Or., Unterschrift