Klage des Engländers Johan Barloe ./. den Engländer Joseph Soen. Die Parteien sind münsterische Bürger. Der Kläger behauptet: er habe im Auftrage des Beklagten für diesen Geschäfte in London erledigt und sich für ihn verbürgt; der Beklagte habe ihn im Stich gelassen, durch sein Verhalten habe er (Kläger) seinen Kredit verloren und sich der Gefahr der Schuldhaft ausgesetzt. Kläger verlangt daher Schadensersatz. Der Beklagte entgegnet: Kläger habe seinen Kredit infolge schlechter Geschäfte verloren.