Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Propst [Eucharius], Dekan und Kapitel des Stifts Klingenmünster (Clingenmonster) nunmehr durch den Papst zu einem Chorherrenstift (von ordenlichem stadt in weltlichen gestifft) reformiert worden sind, nachdem das im geistlichen und weltlichen Wesen in "abnemen" geraten war. Da Klingenmünster seit altersher dem Pfalzgrafen "verwant" ist, in seinem Schirm steht und dieser in Zuversicht auf die Beibehaltung ihres reformierten Wesens zur Unterstützung geneigt ist, nimmt Kurfürst Philipp den Propst, Dekan und das Stift erneut und auf ihre Bitten in seinen erblichen Schirm und versichert, sie zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo ihnen der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Philipp weist seinen Vogt zu Germersheim um Beachtung und Umsetzung an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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