Konrad von Rechberg von Hohenrechberg zu Staufeneck schlichtet als kaiserlicher Kommissarius und als von beiden Parteien erbetener Schiedsrichter die aus den Kriegsunruhen des Jahres 1546 erwachsenen Spannungen zwischen Kardinal Otto Truchseß, Bischof von Augsburg, und der Reichsstadt Schwäbisch Hall wie folgt: 1. Der Kardinal lässt Ungnade und Widerwillen, die er wegen des Krieges gegen die Stadt gefasst hat, gänzlich fallen und will derselben wieder ein gnädiger Herr und Nachbar sein, wie auch die Stadt ihrerseits verspricht, sich künftig gegen denselben und dessen Hochstift guter Nachbarschaft zu befleißigen. 2. Für die dem Hochstift während des Krieges entstandenen Kosten und die von der Stadt oder ihren Einungsverwandten verursachten Schäden leistet Hall pauschal 5.000 fl rh Schadenersatz, zahlbar auf Martini des laufenden Jahres in Nördlingen. 3. Die im Hochstift arrestierten Vermögenswerte der Haller Bürger werden freigegeben, auch dürfen dieselben Forderungen gegen hochstiftische Untertanen ab sofort wieder einklagen. 4. Sofern Amtleute, Diener oder Untertanen des Bischofs kriegsbedingte Schadenersatzansprüche gegen die Stadt geltendmachen sollten, will derselbe für deren Befriedigung sorgen und ggf. die Stadt und deren Bürger [gerichtlich und außergerichtlich] vertreten und schadlos halten. Die Parteien erklären sich mit vorstehenden Punkten ausdrücklich einverstanden, verzichten auf alle weiteren gegenseitigen Forderungen, geloben strikte Einhaltung der Vertragsklauseln und werden abschließend für ausgesöhnt und vertragen erklärt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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