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Antwort der Beamten zu Saßenberg auf die vorige Klage: dass der Äbtissin außer dem Freigericht keine Civil Jurisdiction zustehe; dass dem Fürsten alle hoch und Obrigkeit im Kirchspiel und Dorf Freckenhorst, auch die Botmäßigkeit im Criminal und Civil Sachen zugehöre; Wroge, Probe, Zoll und Accisen seien keine Freistuhls-Sachen und der Drost glaube also, dass die Äbtissin weiter keinen Besitz, Kummer und Pfandung als eine Freistuhls Sache habe.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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