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Friedrich, Elekt und Konfirmat zu Münster, gestattet Domdekan und Kapitel, 500 goldene rheinische Gulden auf die Unterhaltung des ihnen mit dem Amte pfandweise überlassenen, baufälligen Hauses und slottes Lüdinghausen zu verwenden. Keine Wiederlöse vor Rückzahlung dieser Summe. Siegler: der Aussteller. 1526 am avende cathedra Petri.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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