Maximilian I., Römischer König, bestätigt Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht von Sachsen die Pfandverschreibung Kaiser Ludwigs IV. über 10000 Mark lötigen Silbers auf Nordhausen und Mühlhausen als Heiratsgut von dessen Tochter Mechthild für deren Ehe mit Markgraf Friedrich II. von Meißen.- Der Tod des Kurfürsten Ernst am 26. August 1486 war dem Aussteller offenbar noch nicht bekannt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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