Testament der Witwe des Herman Wielage, fürstl. münster. Generalauditor und Gerichtsschreiber zu Billerbeck, geb. Anna Tinnen, früher Witwe Georg Thier (Ludgeristraße), vom 7. August 1660, verkündet am 13 September 1663.
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B-Testa, II 449
B-Testa Testamente
Testamente >> 1600-1699
1660 - 1663
Darin: Kodizill: Zu Vormündern ihres Sohnes werden ernannt ihr Sohn Johan Thir und ihr Vatter Gerhard Hülsbusch, Richter zu Lüdinghausen. Ihre Tochter Anna Maria ist mit Kannegießer verheiratet.
Enthält: Als Erbe wird eingesetzt ihr minderjähriger Sohn Bernhard Wielage. Vermächtnisse erhalten 1. Johan Kaspar Bueren, Vikar an Ludgeri, 2. ihre Kinder 1. Ehe: Johan, Anna Maria, Anna Elisabeth und Klara Margarete Thier, 3. ihre Tochter Jf. Benedikta Thier im Kloster Niesing. Als Vormund des Erben sollen nicht ihr Bruder Johan Tinnen oder einer der ausländischen Brüder oder Schwäger ihres letzten Mannes genommen werden. Sie hat einen Prozess mit Schmitz zum Hamme “wegen deren Nottulnschen von deren beste Mutter Elisabeth Rump Wittibe Thier herrührenden Gütern“, an denen sie zum 3. Teil berechtigt ist. Sie hat einen Konsensbrief über 100 Rth. des Klosters Marienfeld, unterzeichnet vom Abt Jobst Caessem, zu zahlen aus dem Erbe Rasche und dessen Kolon zur Brüggen im Ksp. Harsewinckel. Zeugen: Notar Johan Aschebrock und M. Bernhard Arning, Schumacher. Von Rats wegen: Bernard Theissing.
Enthält: Als Erbe wird eingesetzt ihr minderjähriger Sohn Bernhard Wielage. Vermächtnisse erhalten 1. Johan Kaspar Bueren, Vikar an Ludgeri, 2. ihre Kinder 1. Ehe: Johan, Anna Maria, Anna Elisabeth und Klara Margarete Thier, 3. ihre Tochter Jf. Benedikta Thier im Kloster Niesing. Als Vormund des Erben sollen nicht ihr Bruder Johan Tinnen oder einer der ausländischen Brüder oder Schwäger ihres letzten Mannes genommen werden. Sie hat einen Prozess mit Schmitz zum Hamme “wegen deren Nottulnschen von deren beste Mutter Elisabeth Rump Wittibe Thier herrührenden Gütern“, an denen sie zum 3. Teil berechtigt ist. Sie hat einen Konsensbrief über 100 Rth. des Klosters Marienfeld, unterzeichnet vom Abt Jobst Caessem, zu zahlen aus dem Erbe Rasche und dessen Kolon zur Brüggen im Ksp. Harsewinckel. Zeugen: Notar Johan Aschebrock und M. Bernhard Arning, Schumacher. Von Rats wegen: Bernard Theissing.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:46 MEZ