Der Würzburger Bischof Rudolf [von Scherenberg] beurkundet: Abt, Prior und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg haben von Anton von Retzstadt den Weiler Oberdürrbach (Obernndurbach) bei der Würzburger Landwehr mit allen Zugehörungen und Rechten gekauft. Da der Weiler Mannlehen des Hochstifts Würzburg ist, übergibt der Bischof nun diesen auf Bitte von Abt und Konvent dem Kloster zu freiem Eigentum. Diese Übertragung erfolgt mit Zustimmung des Propstes Kilian von Bibra, des Dekans Martin von der Kere und des Kapitels des Domstifts zu Würzburg. Dafür überlässt das Kloster dem Bischof seine Gerichtsrechte in der Würzburger Vorstadt Sand sowie in der Stadt Dettelbach. Die übrigen Gerechtsame des Klosters in der Stadt Dettelbach sowie die Freiheiten seines Hofes dort bleiben davon aber unberührt. Der geben ist am montag nach sant Martins tag 1484. Aussteller: Bischof von Würzburg. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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