Carl Lothar Freiherr von Walderdorf, Molsberg gegen Burggraf, Baumeister und Burgmänner der Burg Friedberg, NN von Schenk, Oberamtmann zu Hammelburg, Franz Ludwig von Hutten, Reichshofrat und Oberamtmann zu Stolzenberg, Steinbach als Bevollmächtigte der Töchter Maria Ursula, Maria Margaretha, Magdalena Elisabetha und Johanna Justina, sowie der Schwiegersöhne der verstorbenen Maria Philippina von Bicken, geb. Walderdorf, (Lic. Gottfried Christoph Hert, Advokat, Gießen)
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Carl Lothar Freiherr von Walderdorf, Molsberg gegen Burggraf, Baumeister und Burgmänner der Burg Friedberg, NN von Schenk, Oberamtmann zu Hammelburg, Franz Ludwig von Hutten, Reichshofrat und Oberamtmann zu Stolzenberg, Steinbach als Bevollmächtigte der Töchter Maria Ursula, Maria Margaretha, Magdalena Elisabetha und Johanna Justina, sowie der Schwiegersöhne der verstorbenen Maria Philippina von Bicken, geb. Walderdorf, (Lic. Gottfried Christoph Hert, Advokat, Gießen)
1, 2041
1 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> 1 Nassauische Akten >> 1.1 Prozessakten
(1610-) 1719-1722 (-1725)
Enthält: Quad. 6: Stammbaum (1719)
Enthält: Quad. 7: Quittung (1677)
Enthält: Quad. 10: vorinstanzliches Urteil (1719)
Enthält: Quad. 12: Auszug Ehevertrag (1610)
Enthält: Quad. 14: Inventar (1699)
Enthält: Quad. 15: Testament (1687)
Enthält: Quad. 16: Vergleich (1689), diverse Rechnungen (ab 1645)
Enthält: Quad. 23 a: umfangreiche vorinstanzliche Akten (ab 1711)
Enthält: Quad. 7: Quittung (1677)
Enthält: Quad. 10: vorinstanzliches Urteil (1719)
Enthält: Quad. 12: Auszug Ehevertrag (1610)
Enthält: Quad. 14: Inventar (1699)
Enthält: Quad. 15: Testament (1687)
Enthält: Quad. 16: Vergleich (1689), diverse Rechnungen (ab 1645)
Enthält: Quad. 23 a: umfangreiche vorinstanzliche Akten (ab 1711)
Zivilprozessakte
Weitere Angaben (Prozessakte): Sachverhalt: Anspruch auf Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils vom 20.11.1719, demzufolge der Kläger dazu verurteilt worden war, neben abgewiesenen Erbansprüchen Erbansprüche der bekl. Kinder der verstorbenen Maria Philippina von Bicken, geb. Walderdorf, Schwester des Klägers, aus der Hinterlassenschaft des verstorbenen Adam Dietrich von Walderdorf, Onkel des Klägers im Umfange von 1/4, sowie aus der Hinterlassenschaft des verstorbenen Philipp Wilderich d. J. von Walderdorf, Domsänger zu Mainz, Bruder des Klägers im Umfange von 1/3 zu befriedigen, wogegen der Kläger die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt, um zu beweisen, dass gemäß dem Ehevertrag des verstorbenen Johann Peter von Walderdorf, Großvater des Klägers auf Grund gewillkürter Erbfolge nur im Mannesstamme vererbt werden darf, zudem der verstorbene Adam Dietrich nichts hinterlassen hat und das wenige, was der verstorbene Philipp Wilderich hinterlassen hat und was nicht unter die großväterliche Verfügungsbeschränkung fällt, bereits verteilt worden ist, Anspruch darauf, die von den Beklagten ebenfalls vorinstanzlich eingeklagte Forderung aus einem Vermächtnis des verstorbenen Friedrich Emmerich von Walderdorf, Reichshofrat, Onkel des Klägers in Höhe von 3000 fl., deren Bestehen oder Nichtbestehen zu beweisen den Parteien vorinstanzlich aufgegeben worden war, gänzlich abzuweisen
pre: Burggericht Friedberg 1711
pre: RKG 1719
pre: Burggericht Friedberg 1711
pre: RKG 1719
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 14:07 MESZ