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In Sachen von Margaretha, der Witwe von Georg Stöhr zu Steinkirchen gegen ihren Sohn, Georg Stöhr: Ihr bisher besessenes schmales Gütlein, welches sie ihrem Sohn mit gewissen Eingeding nur um 100 Gulden, die sie zum Amt schuldig überlassen, nachmals aber er solches nichts gebessert oder geeifert, auch gar das Vorhandene heilich verkauft, und sich nach Laßbach gesetzt, deshalb sie, die Witwe, um den Genuss etlicher Gärten und Ackerstücke untertänig angehalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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