Hans Horlacher zu Reinsberg verkauft um 2 fl rh Magister Paul Seckel, Ratsherr zu Schwäbisch Hall, einen Kreuzer und ein Herbsthuhn jährlicher und ewiger Herrengülte aus seiner nach Anstößern beschriebenen allodialen, etwa ein halbes Tagwerk großen Wiese auf Scheppacher Gemarkung samt Zubehör. Der Verkäufer quittiert den Erhalt des Kaufpreises, sagt für alle künftigen Besitzwechsel ordentliche Aufgabe und Neupachtung zu, verspricht stets pünktliche Abgabenentrichtung und räumt dem Seckel oder dessen Erben für den Fall der Verletzung seiner Vertragspflichten auch namens seiner Erben "nach der Statt Schwäbisch Hall gewonhait vnd Recht" Pfändungsrechte gegen seine Liegenschaft bis zur Höhe des entstandenen Schadens ein.