Kurfürst Philipp von der Pfalz stellt dem Kaspar von Weiler das Recht zu, an seiner statt noch ausstehende und schuldig gebliebene Ackergülten von denen zu Weiler und Umgebung einzutreiben. Diese belaufen sich auf ungefähr acht oder neun Gulden und stammen noch aus der Zeit, bevor Weinsberg verloren wurde. Kaspar erhält dies als Ausgleich für Zehrung, Kosten und Schäden, die er wegen des Pfalzgrafen getan und erlitten hat.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...