Philipp von Büches reversiert sich gegen Philipp Grafen zu Nassau und Saarbrücken gemäß dessen eingerücktem Lehnbrief d. d. uff fritage nach dem heylgen pfingstage 1485 über seine und seines Bruders Johann von Büches Belehnung mit 12 Gulden jährlich zu Mannlehen in Bingenheim, wie ihr Vater + Eberhard von Büches sie gehabt hat. Siegler: Aussteller.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner
Loading...