1662 Mai 10. Herman Adolph, Graf und Edler Herr zur Lippe, urkundet, daß Meister David Clauß, Nachrichter in unserer Stadt Lemgo, sich beklagt hat, daß die Schuhmacher und Riemenschneider ihm den Verkauf seines Leders in und außerhalb der Stadt verhindem wollen. Der Graf befiehlt daher der Stadt Lemgo, bei Androhung einer Strafe von 200 Gfl. Meister David keineswegs behinderlich zu sein, denn er sei berechtigt, in und außerhalb der Stadt und auch an Fremde zu verkaufen. Geben auff unßerm Schloß Dettmoldt, den vierzehen den May des eintausendtsechshundert zwey und sechzigsten Jahrs. Pergament, anhängendes Siegel verloren, mit eigenhändiger Unterschrift des Grafen Hermann Adolf. Vermerk auf der Rückseite: “Schuhmagers und Rey— rnenschneyders“.