Bisch. Hugo von Konstanz schreibt allen edlen, festen und ehrsamen Obervögten und Amtleuten sowie den Pfarrherren zu Scheer: Nachdem er vernommen hat, daß etliche daselbst wohnhafte Priester im Gottesdienst nachlässig und säumig sind, sich nicht der priesterlichen Zucht entsprechend verhalten und so ein schlechtes Beispiel für die Laien abgeben, bevollmächtigt er die Empfänger kraft bischöflicher Autorität, durch Satzungen und Statuten mit angemessener Strafandrohung die Mißstände und Nachlässigkeiten zu beseitigen und alles weitere hierzu Dienliche vorzunehmen, sofern es nicht in Widerspruch zu den Rechten, Dotationen und Pfründen steht. Die geschaffenen Statuten und Ordnungen sollen ihm zur Bestätigung vorgelegt werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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