Friedrich [IV.], Wilhelm [II.] und Georg, Gebrüder, Landgrafen in Thüringen und Markgrafen zu Meißen treffen eine Einigung, worin sie mit gutem Vorrat ihrer Mutter Katharina, Markgräfin zu Meißen und ihrer namentlich angeführten Heimlichen [Räte] sich dergestalt vereinen, verstricken und verbinden, dass sie sich, ihre Herrschaft, Lande und Leute so lange sie leben nicht sondern und teilen wollen. Nur allein was einer als Mitgift über seine künftige Gemahlin erhalten sollte, soll er allein behalten.- Gegeben Altenburg (Aldenburg) 1390, Sonntag Esto mihi.- Genannte Räte: Friedrich, Graf von Orlamünde und Herr zu Droyßig; Heinrich, Herr zu Gera; Johannes, Dechant zu Naumburg; Dietrich von Beerwalde; Albrecht von Brandenstein; Thidericz von Thalheim (Talheym), Schreiber der Aussteller.

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Sächsisches Staatsarchiv
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