Freiungsurkunde des Grafen Johannes von Wertheim und seines Sohnes Georg für die Carthause Grünau über ihre sämtlichen Güter zu Kreuzwertheim von Bete, Steuer, Frohnen usw. unter dem Geding jedoch, daß dieselbe keine liegenden Güter mehr in der Grafschaft Wertheim erwerben solle, widrigens dieselben jenen Lasten unterworfen werden würden.