Ebersheim, in der Böcklin'schen Behausung Nachdem unter dem 4. Januar 1725 ein Vergleich zwischen Johann Winter, Notar und Böcklin'schem Lehenschaffner zu Straßburg namens seiner Herrschaft einerseits und M. Jakob Schlatterer, Michel Ambiel, Hans Rohmer und Sebastian Itthey, Bürger zu Ebersheim, Hans Jakob Rohmer, deren ledigem Schwager, Apollonia Rohmerin, Ehefrau des Paulus Braunstein, Bürgers zu Schlettstatt, Tochtermänner, Sohn und Tochter des +Stephan Rohmer d. A., Bürgers zu Ebersheim und Böcklin'schem Gültmannes andererseits geschlossen worden war, demzufolge sich die Familie Böcklin verpflichtete, den Erben, ausgenommen jedoch die beiden Tochtermänner des Verstorbenen, Antoni Rohmer und Georg Lorber, als Inhaber des Maierhofes zur Auslösung der auf dem Hof befindlichen Gebäude 150 fl. zu bezahlen, davon 75 fl. sofort und den Rest auf Mariae Verkündigung oder Ostern, wogegen die Erben auf alle Ansprüche an die Gebäude verzichten sollten, und nachdem inzwischen die Erben die ersten 75 fl. erhalten haben und die Familie Böcklin, nämlich Philipp Christian, Philipp August und Wolf Sigmund Böcklin von Böcklinsau den Vergleich ratifiziert hat, verzichten die Erben, nämlich Hans Rohmer bei der Kirchen und seine Ehefrau Anna Maria Rohmerin, Jakob Schlatterer und seine Ehefrau Elisabeth Rohmerin, Clara Rohmerin, Ehefrau des Michel Ambiel, Anna Rohmerin, Ehefrau des Sebastian Ithey (die beiden Ehemänner sind in Geschäften unterwegs), Apollonia Rohmerin, Ehefrau des Paulus Braunstein zu Schlettstatt, mit Beistand des Hans Rohmer, der auch den ledigen Hans Jakob Rohmer vertritt, in Anwesenheit des Martin Rohmer bei der Laub, Lorenz Rohmer, beide des Gerichts, Antoni Rohmer und Georg Lorber der Maier nebst ihren Ehefrauen Margarethe und Barbara, nachdem sie von Johann Winter namens der Böcklin'schen Herrschaft die restlichen 75 fl. erhalten haben, auf alle weitere Ansprache. U.: F. A. Wolbert, Amtsschreiber des Amtes Kastenholz Kop. Pap. Lib. 6 Bll.