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Die Gerechtsame der Stadt Borgentreich und mit derselben ratione jurisdictionis gehabte Differenzen betreffend
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Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg >> 3. Die hohen und niederen Gerichtsbarkeiten
1621
Enthaeltvermerke: enth.: copia Vergleichs mit der Stadt Borgentreich in puncto ihr vormals für 900 Goldgulden im Jahr 1470 verschriebener Herbstbede daselbsten worin vereinbaret, daß 1) die Stadt auf diese Forderung rentiieren und darüber stehende Briefschaften extradieren und dagegen 2) Bürgermeister und Rat ohne einigen ferneren Streit erlaubt sein solle, über ihrer und gemeiner Stadt Hude und Weide bürgerliche Einigung und Ordnung aufzurichten, darüber und Einnehmung der Feldschäden nebst dem fürstlichen Richter 2 Flurschützen stellen, mit Anweisung wie die Feldschäden bestrafet werden sollen. 3) soll in bürgerliche Sachen Bürgermeister und Rat die erste Instanz behalten. 4) sollen auch der Bürgermeister und Rat die geringe Diebstähle an Obst, Kohl, Wurzeln und dergleichen mit dem Bobenkasten (Buben-), wie hergebracht, zu strafen unbenommen sein, wann es aber zur Geldstrafe kommt, sollen solche eingebracht und die Brüchten hernächst geteilt werden, 20.Juli 1621; 1 1/2) Magistrat zu Borgentreich hat dem Richter daselbsten wegen praetendierter Unkosten eine Kuh abgepfändet, weshalb er zur Verantwortung gezogen wird, 17.Juli 1641; 2) Joannes Watermeyer, Richter zu Borgholz, referiert ans Amt Dringenberg, daß die Schützenkompanie sich unterstanden, einige ihrer Schützenbrüder zu bestrafen und zu exequieren, er die Pfande wiederzugeben bei 20 Reichstaler Strafe zwar anfangen lassen, der Schützendechant so wenig als der regierende Bürgermeister aber solchen mandato nicht parieren wolle, 23.Aug.1652; 3) Bericht welchen hierauf die sämtliche Schützenbrüderschaft ans Amt Dringenberg abgestattet, 31.Aug.1652; 4) gnädigstes Handschreiben des Fürsten Dietrich Adolf an den Rentmeister zum Dringenberg über die beigefügte Beschwerde der Schützenbrüderschaft zu Borgentreich zu referieren, 27.März 1656; 5) Bericht des Rentmeisters Walter Heising hierüber worin er sustiniert, daß die Brüchten binnen der Stadt Borgentreich Ihro hochfürstliche Gnaden allein competieren, 30.März 1656; 6) untertänigste supplica pro confirmatione privilegiorum et extensione privilegiorum et extensae concessae executionis, obserandi domus usque ad reales immissiones et distractiones et pignorandi pecora Bürgermeister und Rat der Stadt Borgentreich, 17.Juni 1656; 7) copia des Vergleichs zwischen dem zu Borgentreich einen Lehensitz habenden Herrn von Uffeln und dem Magistrat daselbst wegen Hude und Weide nach der Embriker Mark, 25.April 1657; 8) Martin Wippervörde, Richter zu Borgentreich beschwert sich beim Amt Dringenberg in puncto jurisdictionalium, 9.April 1675; 9) extractus Amt Dringenbergischen protocolli ad causam Johan Henrich Rühting, Richteren zu Borgentreich contra Bürgermeister Coppenberg, 21.Mai 1685, woraus ersichtlich, daß das Amt Bürgermeister und Rat beim excercitio jurisdictionis belassen; 10) der Richter Rüting zu Borgentreich contra Bürgermeister und Rat daselbst mit der Wahl und Sistierung eines Feldwrogeren (Feldrügen) so bald nicht fertig werden können, ersuchet also Dilation, 14.Nov. 1693; 11) Bürgermeister und Rat praesentieren einen Feldschützen um beeidiget zu werden, 15.Nov.1693; 12) gehorsamster und untertänigster Bericht mit angehängter, demütigster Bitte an seiten Georgii Wasmuth, pastoris zu Borgentreich, worin er praetendiert, daß der Richter zu Borgentreich, wann er auf Sonn-und Feiertagen Schützen aufbieten wolle, ihme solches vorhero ankündigen solle cum inscripto decreto celebrissimi principis Hermanni Werneri ans Oberamt Dringenberg desuper referendi de 3.Dezembris 1699; 13) eigenhändiges Schreiben Herrn Amtsdrosten von Spiegel womit er vorhergehendes gnädigstes decretum begleitet und die Unfuge Herrn pastoris zu erkennen gibt, 17.Dez.1699; 14) untertäniges memorial und Bitte Bürgermeister und Rat der Stadt Borgentreich wider Lips Probst, Bürger daselbsten in puncto primae instantiae et violanti arrestus, 4.Nov.1715; 15) eine Replikschrift so Bürgermeister und Rat der Stadt Borgentreich wider Richter Glusener daselbst übergeben bei hochfürstlicher Regierung in puncto jurisdictionis, 29.Jan.1727; 16) rechtliche Vorstellung und Bitte cum adj.A an seiten Bürgermeister und Rat der Stadt Borgentreich wider Rentmeisterei Verwalter und Richter zu Borgentreich in puncto der Bestrafung mit dem Bubenkasten Obstdieberei und dergleichen furta minuta wie auch, daß den beim abhaltenden Jahrgericht vertrunken Wein bezahlen sollen da sie nicht mittrunken cum inscripto mandato regiminis desuper referendi, 7.Febr.1727; 17) hierauf von den Beamten zum Dringenberg abgestatteter Bericht worin der Stadt Borgentreich das jus mulctandi furta minuta abgeschnitten und den Wein, ohne daß sie davon partizipieren, zu bezahlen aufgebürdet werden will, 26.Febr.1727; 18) die Stadt Borgentreich schlägt zwei neue Schützen zur Beedigung vor, 2.Dez.1729; 19) Richer Glusener berichtet, daß, wie er die Bürgerexzessen untersuchen wollen und die Exzessisten aufm Rathaus zu erscheinen liziert, Bürgermeister und Rat solches nicht eröffnen lassen wollen, 7.Nov.1738; 20) Richter Glusener berichtet, daß das mandatum wegen Stellung zweier neuen Schützen dem Bürgermeister der Stadt Borgentreich per famulum in originali vorzeigen lassen, welcher das mandatum zurück behalten verlanget, 4.Mai 1743; 21) copia eines Scheins des magistratus zu Borgentreich den Daniel Wilmes betreffend, daß dieser bei dem Schützendienst noch zur Zeit zu belassen, 13.Mai 1743; 22) untertäniger Vortrag, Protestation und Bitte an seiten Bürgermeister und Rat zu Borgentreich contra Johan Hoffmeister daselbsten, welcher vom Schützendienst einmal abgesetzet und vom Richter Glusener dazu wieder verholfen werden wollen, 1743; 23) Bürgermeister und Rat zu Borgentreich schlägt den Berendt Rengel jun. zum Schützen vor, bittet aber, bei dessen Beeidigung, denselben einzubinden, damit er die Audienztage des hochfürstlichen Richters Glusener mit Hindansetzung der pflichtschuldigen Feldarbeit nicht jederzeit abwarte und sotane Aufwartungen dem Interesse des zeitlichen Landsfürsten und der Stadt nicht vorziehen dürfte, 17.Sept. 1744; 24) Richter Glusener berichtet ans Amt, daß der von der Stadt bestellte Schütze zu Verrichtung der Dienste unvermögend und dieselbe auf geschehene Erinnerung bis dato kein anderer gestellet cum inscripto mandato sistendi intra octiduum, 18.Sept.1744, 25) desselben abermaliges Anschreiben wegen nicht gestellten Schützens, 24.Sept.1744; 26) Richter Glusener stellt vor den Lulff Wünnenberg zum neuen Feldschützen, welcher dann auch beeidet worden, 14.Dez.1744; 27) höchst notdringliche untertänige Vorstellung und Bitte, ob summum morae periculum anwalts der Stadt Borgentreich contra den hochfürstlichen Richter Glusener wegen geteilter Tagwrogen und von dem Richter Glusener ohnbillig praetendierter jurium cum inscripta commissione consilii intimi desuper inquirendi, 12.Dez.1744; 28) protocollum commissionis in Sachen Bürgermeister und Rat der Stadt Borgentreich contra hochfürstlichen Richter Glusener in puncto variorum gravaminum, 15.Juni 1745; 29) verlesender recessus anwalts der Stadt Borgentreich contra Herrn Hofrat und Rentmeisterei Verwalters Weber zum Dringenberg so dann Richter Goldtschmidt, primae instantiae de 27.aprilis 1754; 30) termini protocollares in Sachen Bürgermeister und Rat der Stadt Borgentreich contra einige Exzessisten aus Natzungen in puncto limitum ad excessum Bocholtischen Gogerichts, 4.Jan.1755; 30 1/2) Stadt Borgentreich erklärt sich, die sonst bei Abhaltung des Jahrgerichts zu praesentieren schuldige 6 Reichstaler ferners hin geben zu wollen, 18.Dez.1770; 31) extractus protocolli senatus Borgentricensis vermog wessen derselbe den Jürgen Wieners zum neuen Feldschützen praesentiert, 8.Febr.1774; 32) höchst gemüßigte Vorstellung und Bitte mit Anlagen sub nummeris 1, 2, 3, 4 und 5 an seiten Bürgermeister und Rat der Stadt Borgentreich wider den Richter Kleinschmidt als Gografen zu Borgentreich in puncto jurisdictionis cum inscripto mandato consilii intimi an den Richter Kleinschmidt desuper referendi, 15.Mai 1779; 33) ob summum morae periculum Reproduktionalanzeige und Bitte an seiten Bürgermeister und Rat der Stadt Borgentreich wider den Richter Kleinschmidt cum inscripto mandato an das Oberbamt Dringenberrg sich in dieser beim Geheimen Rat wirklich klagbar gemachten Sache keiner Erkenntnis zu unterwinden, sondern vielmehr den vom Richter Kleinschmidt angezeigtermaßen an das Oberamt gelangten Bericht ohnverzüglich einzuschicken, 22.Juni 1779; 34) ein separates Paket worin verschiedene, zwischen dem Oberamt und der Stadt Borgentreich in puncto jurisdictionis gewechselte schriftliche Handlungen befindlich de anno 1774 et 1775
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.