Kaiser Ferdinand III. (volle Titualatur) belehnt Carl von Streitberg auf seine Bitte um Neubelehnung und in Anbetracht der Dienste, die er und seine Vorfahren dem Reich und den römischen Kaisern und Königen geleistet haben, mit den unbenannten Lehen, die vor ihm sein Bruder Wilhelm von Streitberg und nach dessen Tod er selbst von Kaiser Ferdinand II. als Lehen empfangen hatten, um sie nach der Neubelehnung als Afterlehen weiterverleihen zu können. Alle diese Lehen werden Carl von Streitberg so verliehen, wie sie bereits an seinen Vorfahren Dietrich von Streitberg und zuletzt an Wilhelm von Streitberg als jeweils Älteste ihres Geschlechts von den vorangegangenen römischen Kaisern und Königen verliehen worden waren, die er nun als der derzeit Älteste des Geschlechts innehaben und nutznießen kann, wie des dem Recht des Lehens und dem alten Herkommen entspricht, wovon die Rechte des Kaisers und des Reiches aber nicht beeinträchtigt werden. Carl von Streitberg schwört durch seinen bevollmächtigten Gewalthaber, Johann Löwen von Eysenach, Rat und Agent unterschiedlicher Fürsten und Stände des Reiches am kaiserlichen Hof, mit einem gewöhnlichen Gelübde und Eid, dass er dem heiligen Reich wegen dieses Lehens getreu, gehorsam und gewärtig dienen und sich so verhalten wird, wie es sich gebührt.
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Kaiser Ferdinand III. (volle Titualatur) belehnt Carl von Streitberg auf seine Bitte um Neubelehnung und in Anbetracht der Dienste, die er und seine Vorfahren dem Reich und den römischen Kaisern und Königen geleistet haben, mit den unbenannten Lehen, die vor ihm sein Bruder Wilhelm von Streitberg und nach dessen Tod er selbst von Kaiser Ferdinand II. als Lehen empfangen hatten, um sie nach der Neubelehnung als Afterlehen weiterverleihen zu können. Alle diese Lehen werden Carl von Streitberg so verliehen, wie sie bereits an seinen Vorfahren Dietrich von Streitberg und zuletzt an Wilhelm von Streitberg als jeweils Älteste ihres Geschlechts von den vorangegangenen römischen Kaisern und Königen verliehen worden waren, die er nun als der derzeit Älteste des Geschlechts innehaben und nutznießen kann, wie des dem Recht des Lehens und dem alten Herkommen entspricht, wovon die Rechte des Kaisers und des Reiches aber nicht beeinträchtigt werden. Carl von Streitberg schwört durch seinen bevollmächtigten Gewalthaber, Johann Löwen von Eysenach, Rat und Agent unterschiedlicher Fürsten und Stände des Reiches am kaiserlichen Hof, mit einem gewöhnlichen Gelübde und Eid, dass er dem heiligen Reich wegen dieses Lehens getreu, gehorsam und gewärtig dienen und sich so verhalten wird, wie es sich gebührt.
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Nr. 329
II Burggrub c 1
Kastengestell RL, Fach 7, Diploma 8
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden
Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden >> Burggrub und Greifenstein
1638 Juni 25
Gesamtarchiv Schenk von Stauffenberg
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Wien
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Siegel: Abgegangen.
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Siegel: Abgegangen.
Eysenach, von, Johann Löwen
Streitberg, von; Dietrich, der Ältere (1550-1616)
Streitberg, von; Karl (1588-1649)
Streitberg, von; Wilhelm (17. Jahrhundert)
Afterlehen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:45 MESZ
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