Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er die Dörfer, Gerichte und Gebiete des Stifts Speyer zu beiden Seiten des Rheins mit Leuten und Gütern - doch mit Ausnahme von Udenheim, Bruchsal, Kislau, Lauterburg, Jockgrim, Kestenburg, Kirrweiler und Meistersel, jeweils soweit ihre Mauern reichen - von Bischof Matthias von Speyer, seinem Kanzler, zu seinen Händen genommen und empfangen hat. Dies geschieht, damit Obrigkeit, Herrlichkeit und Gerechtigkeit im Stift umso sicherer gehandhabt werden können, nachdem der Pfalzgraf das Stift Speyer bereits in seinen und der Pfalz ewigen Schirm genommen hatte. Der Pfalzgraf versichert, die Güter gegen jedermann zu schützen und zu schirmen. Keinesfalls will er die Einkünfte, Dienste und Gefälle an sich zu ziehen, die Rechte der Gerichte, Leute, Güter usw. sollen dergleichen wie von alters her gehandhabt werden. Der Bischof von Speyer kann diese Überantwortung jederzeit für beendet erklären, womit sie unschädlich aller früheren Verträge zwischen Speyer und Pfalz nichtig und abgetan sein soll. Kurfürst Friedrich kündigt sein Siegel an; da sein Kanzler Matthias, der Bischof, die Verfügungsgewalt über dasselbe hat, bittet er seinen Hofmeister Götz von Adelsheim, Ritter, um zusätzliche Besiegelung. Darunter Vermerk, dass der Bischof von seinen Speyer seinen Reversbrief gegeben hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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