Dietrich Erzbischof von Mainz (Mentze) und Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs in deutschen Landen beurkundet, daß der Komtur und das Deutsche Haus zu Mergentheim, die ihm jährlich am Sankt Martinstag 20 Gulden Gült bezahlen müssen, 20 Gulden an Kuntz Rüdt (Ruden) von Bödigheim (Bodickeim), der dieselbe Gült von ihm (dem Erzbischof) zu Lehen hat, bezahlt haben.