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Scherf, Hof (Kirchspiel Odenthal).: Nach dem Tod des Godfried von Steinen hat zwar desselben ältester Sohn Adrian Bertram von Steinen in rechter Zeit um neue Belehnung angestanden, da aber immittels derselbe ohne Hinterlassung einiger Leibserben verstorben, hat desselben Bruder Niclas Wofgang Freiherr von Steinen um die Belehnung in gleichmäßiger Zeit rechtens sich untertänigst angemeldet und ist auch darauf derselbe für sich und seine ehelichen männlichen Leibserben belehnt worden. Siegel.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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