Mainz, 1593.07.05. Katharina, Witwe Herrn Magister Philipp Zimmermanns, weltlichen Richters zu Mainz, quittiert, nachdem Johan Michael Horn, seine Ehefrau und Meister Martin Schonleben, Bürger und Schuhmacher in Mainz, 200 fl. Mainzer Währung, verzinslich mit 10 fl. auf Lichtmess, Peter Schweitzer, Prokurator des Hofgerichts, und Jörg Schneider, Pedell des weltlichen Stadtgerichts zu Mainz, als den Vormündern der Agnes, der nachgelassenen Tochter Peter Schülers, schuldig geworden und als Unterpfand des Erstgenannten Behausung zum Rad ("Rath") und des Zweitgenannten Behausung in der Schuhmachergasse verlegt haben, nunmehr aber im Namen Hans Michal Horns und seines Eheweibs 100 fl. Kapital samt Zinsen für 2 1/2 Jahre und einigen Unkosten, zusammen 123 fl., von Frau Barbara Flachin von Schwarzenberg, Äbtissin von Altmünster in Mainz, als Käuferin der Behausung zum Rad, entrichtet worden sind, den Empfang dieser Summe und gibt die Behausung zum Rad von der Pfandschaft frei. Aufgedrückte Petschaft 1) der Ausstellerin, 2) des Konrad Kennicken, der Rechten Lizentiaten und weltlichen Richters (der auch die Urkunde geschrieben hat).

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